Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (§ 64 NSchG) sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2027 das 6. Lebensjahr vollenden, für das Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig. Bei Kindern, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2027 und dem 30. September 2027 das 6. Lebensjahr vollenden, können die Eltern durch eine schriftliche Erklärung, die bis zum 1. Mai 2027 bei der zuständigen Grundschule abzugeben ist, die Einschulung um ein Jahr hinausschieben. Trotzdem gelten auch diese Kinder als schulpflichtig und müssen angemeldet werden.
Außerdem können die sogenannten „Kann-Kinder“, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme in die Schule schulpflichtig.
Grundschule Selsingen:
Die für die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten erforderlichen Formulare können ab sofort auf der Internetseite http://www.grundschule-elsingen.de heruntergeladen werden. Außerdem wird eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, des Impfnachweises nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 IfSG) und ggf. ein Nachweis zu einer abweichenden Sorgerechtsregelung (Gerichtsurteil bzw. Negativbescheinigung des zuständigen Jugendamtes) benötigt. Sollten diese ergänzenden Unterlagen noch nicht vollständig vorliegen, können sie auch nachgereicht werden. Die Anmeldeunterlagen sollen dann an folgenden Tagen persönlich in der Grundschule Selsingen, Im Sick 6, 27446 Selsingen abgegeben werden:
19.05.2026 von 12:30 bis 15:30 Uhr
20.05.2026 von 13:00 bis 15:30 Uhr
21.05.2026 von 11:00 bis 15:30 Uhr
Rückfragen sind gerne montags - freitags von 8.00 – 12.00 Uhr unter 04284/2241 möglich.
Grundschule Rhade:
Die Eltern wurden bereits mit den Anmeldevordrucken angeschrieben.
Samtgemeinde Selsingen
Der Samtgemeindebürgermeister









