Das Einwohnermeldeamt befindet sich im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 03 und 05
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden können nicht beglaubigt werden! Diese amtlichen Auszüge werden direkt aus den Personenstandsregistern gefertigt.
Das möchten Sie erledigen und was Sie dazu benötigen:
Anmeldung
Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden), Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietwohnungen)
Ummeldung (Umzug innerhalb der Gemeinden und Ortsteilen)
Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden), Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietwohnungen)
Beglaubigungen
Original und zu beglaubigende Kopie
Gebührenrahmen: 4,00 € und jede weitere Ausfertigung 2,00 €
Unterschriftsbeglaubigungen
persönliches Erscheinen notwendig
Personalausweis oder Reisepass
Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist
Gebühr: 3,00 €
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Telefongebührenermäßigung
Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (z.B. Schwerbehindertenausweis mit Vermerk RF)
Fischereischein
ab dem 14. Lebensjahr, Passfoto und Nachweis der Prüfung sind mitzubringen, 35,00 € (Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Unterschrift eines Elternteils notwendig)
Führungszeugnis
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persönlich mit Personalausweis oder Reisepass
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bei Führungszeugnissen für Behörden: genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
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bei erweiterten Führungszeugnissen: Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses von der anfordernden Stelle
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Gebühr: 13,00 €
Seit dem 1. September 2014 besteht außerdem die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Fundsachen
Fundsachen sind im Fundamt Zimmer 3 oder 5 abzugeben oder gegebenenfalls anzumelden.
Die aktuelle Liste der Fundsachen finden Sie hier
Hunde An- und Abmeldung
Möglichst persönliches Erscheinen oder Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Vordruckes in Zimmer 35 1.OG
Lebensbescheinigung
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persönliches Erscheinen notwendig
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Personalausweis oder Reisepass mitbringen Schriftstück / Vordrucke Lebensbescheinigung
Personalausweis
- ein aktuelles biometrisch lesbares Lichtbild ist erforderlich
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alter Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen
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eigenhändige Unterschrift ist vor Ort abzuleisten
- Fingerabdrücke (werden im Meldeamt mit einem Fingerabdruckscanner abgenommen)
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bei Erstausstellung durch die SG Selsingen: aktuelle Personenstandsurkunde (Geb. oder Heiratsurkunde)
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Kinder unter 16 Jahren benötigen die Zustimmungserklärung beider Elternteile oder Nachweis, z.B. Gerichtsurteil, dass das alleinige Sorgerecht besteht)
Den Vordruck für die Zustimmungserklärung finden Sie hier.
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Größe und Augenfarbe muss angeben werden
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eine Gebühr von 37,00 Euro (für Personen unter 24 Jahren 22,80 €) ist bei Beantragung zu entrichten
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Bearbeitungsdauer: circa 3 Wochen
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Der alte bzw. vorläufige Personalausweis ist bei Abholung abzugeben.
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Die Abholung durch einen Bevollmächtigten kann nur mit spezieller Vollmacht erfolgen. Den Vordruck finden Sie hier.
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PIN ändern, entsperren oder nachtr. Onlinefunktion, kostenlos
Vorläufiger Bundespersonalausweis
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persönliche Vorsprache notwendig
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bei Erstausstellung durch die SG Selsingen: aktuelle Personenstandsurkunde (Geb. oder Heiratsurkunde)
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bisherigen Personalausweis mitbringen
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1 aktuelles biometrisch lesbares Lichtbild mitbringen
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Größe und Augenfarbe angeben
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eigenhändige Unterschrift ist vor Ort abzuleisten
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Gebühr: 10,00 €
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.
Reisepass und vorläufiger Reisepass
_ _ Achtung! Der Reisepass ab 24 Jahren wird zum 01.01.2024 teurer und kostet dann 70,-- Euro. _ _
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ein biometrisch lesbares Passfoto (erhältlich bei jedem Fotografen) ist erforderlich
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Personalausweis oder alter Reisepass wird benötigt
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bei Erstausstellung durch die SG Selsingen: aktuelle Personenstandsurkunde (Geb. oder Heiratsurkunde)
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Minderjährige benötigen die Zustimmungserklärung beider Elternteile oder einen Nachweis, z.B. Gerichtsurteil, dass das alleinige Sorgerecht besteht.
Den Vordruck für die Zustimmungserklärung finden Sie hier.
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eigenhändige Unterschrift ist vor Ort abzuleisten
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Fingerabdrücke (werden im Meldeamt mit einem Fingerabdruckscanner abgenommen)
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Größe und Augenfarbe sind anzugeben
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Gebühren: 37,50 Euro (bei Antragstellern unter 24 Jahren) und 60 Euro (bei Antragstellern über 24 Jahren)
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Bearbeitungsdauer: ca. 3- 4 Wochen
Hinweis: Der alte Reisepass ist bei Abholung abzugeben.
Der Expressreisepass ist innerhalb einer Woche ausgestellt. Die Gebühr beträgt 69,50 Euro (Antragsteller unter 24 Jahren) bzw. 92 Euro (Antragsteller über 24 Jahren).
Informationen dazu bekommen Sie bei den oben angegebenen Telefonnummern.
Achtung! Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Bitte denken Sie rechtzeitig vor der nächsten Reise an die Beantragung eines Personalausweises für Ihr Kind!
Kinderreisepass (nur für Personen bis 12 Jahre)
- Antragstellung durch gesetzliche Vertreter (Die Zustimmungserklärung beider Elternteile wird benötigt. Den Vordruck finden Sie hier.) oder Nachweis, z.B. Gerichtsurteil, dass das alleinige Sorgerecht besteht.
- Bei Kindern ab 10 Jahren ist eine eigenhändige Unterschrift vor Ort abzuleisten
- soweit vorhanden, alten Ausweis mitbringen. Bei Erstausstellung durch die SG Selsingen muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden
- 1 biometrisch lesbares Lichtbild
- Gebühr: 13,00 €
- Eine Aktualisierung ist vor Ablauf möglich. (1 biometrisch lesbares Lichtbild, Gebühr: 6,00 €)
Untersuchungsberechtigungsscheine
- persönliche Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig
- soweit vorhanden, Ausweisdokument
Info: Kann nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden!