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Zum 01.03.2012 wurde ich vom Samtgemeinderat zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Selsingen berufen und übe diese Tätigkeit seitdem aus.

Mein Tätigkeitsumfang ergibt sich aus der "Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Selsingen".  In § 2 dieser Satzung heißt es u. a.:

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt nach Maßgabe der §§ 4 und 5 der Satzung an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.

Allerdings beschränkt sich die Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten einer Samtgemeinde bereits kraft gesetzlicher Regelungen dem Grunde nach ausschließlich auf Vorhaben und Maßnahmen, die in die Zuständigkeit einer Samtgemeinde fallen. Insofern habe ich grds. auch keine Befugnisse in Angelegenheiten der einzelnen Mitgliedsgemeinden, wie z. B. alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft oder allgemeine Öffentlichkeitsarbeit.

Meine Hauptaufgabe umfasst daher alle Themen, die die Arbeitsbedingungen der Verwaltung sowie die personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der Samtgemeinde Selsingen betreffen.

Ich verstehe mich als Bindeglied zwischen dem Samtgemeindebürgermeister bzw. der Personalabteilung und den Beschäftigten. Die Gespräche, die bei meinen Besuchen in den Einrichtungen, der Samtgemeinde geführt werden, sind selbstverständlich vertraulich.
Durch meine langjährige Tätigkeit im Ordnungsamt der SG sind mir alle Einrichtungen und Aufgabengebiete der Verwaltung noch gut bekannt. Der Kontakt zu den Bediensteten bereitet mir viel Freude und ich übe dieses Ehrenamt gerne aus.

Ich bin über die Samtgemeindeverwaltung Tel. 04284/93070 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.

Hannelore Brünjes

 

Buchprojekt "RATSFRAU! Frauen in den Räten der Kommunen im Landkreis Rotenburg (Wümme)" veröffentlicht

 

Die Idee zum Buch "RATSFRAU! Frauen in den Räten der Kommunen im Landkreis Rotenburg (Wümme)" entstand aus dem Wunsch, die jeweils ersten Kommunalpolitikerinnen im Landkreis Rotenburg (Wümme) und seinen Kommunen darzustellen. Zu diesem Zweck recherchierten die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Jahr 2018 in kommunalen Protokollen und Archiven. Herausgekommen ist eine Sammlung von Porträts der jeweils ersten Kommunalpolitikerinnen im Kreistag und in Gemeinde- und Samtgemeinderäten im Landkreis Rotenburg (Wümme). Sie werden ergänzt durch Übersichtslisten der gewählten Vertreterinnen in den Kommunen seit dem Zweiten Weltkrieg.

Mit dem Buch sollen vor allem die ersten Kämpferinnen gewürdigt werden, die sich in der männlich dominierten Politik der jeweiligen Zeit in unseren ländlichen Kommunen durchsetzen mussten. In den Beschreibungen spielen ablehnendes und sexistisches Verhalten der männlichen Politikerkollegen, aber auch die gute Zusammenarbeit mit ihnen, die eigenen familiären Verhältnisse, das Scheitern, aber auch große Durchsetzungskraft und Erfolg eine entscheidende Rolle. Dies alles spielt sich zunächst vor dem Hintergrund der konservativen Nachkriegssituation ab, später aber auch parallel zu den Wandlungen zu mehr Gleichstellung in den Kommunen.

Die Herausgeberinnen möchten dazu beitragen, dass Frauen durch die beschriebenen Vorbilder ermutigt werden, sich dem sehr interessanten Gebiet der Kommunalpolitik mit ihrer jeweils eigenen Perspektive anzunähern.

Das Buch "Ratsfrau! Frauen in den Räten der Kommunen im Landkreis Rotenburg (Wümme)" kann in der Samtgemeindebücherei Selsingen entliehen werden.

SG Wappen
Adresse

Samtgemeinde Selsingen
Hauptstr. 30
27446 Selsingen

Kontakt

Tel.: 04284 - 9307-0
Fax: 04284 - 9307-555
samtgemeinde@selsingen.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr