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Auslegung des kommunalen Wärmeplans für die Samtgemeinde Selsingen

Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden soll.
Die Samtgemeinde Selsingen muss dementsprechend bis zum Jahr 2028 eine kommunale Wärmeplanung erstellen.
Die Planungsleistung ist bereits durch die Mobilitätswerk GmbH erfolgt.

Gemäß § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz muss der Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die an der Planung Beteiligten die Möglichkeit der Einsichtnahme des Abschlussberichtes zur kommunalen Wärmeplanung für mindestens 30 Tage geboten werden. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 28. Januar 2026 bis einschließlich 02. März 2026.

Innerhalb der o. g. Frist können die Planunterlagen im untenstehenden Downloadbereich und zusätzlich bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 48, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr von Jedermann eingesehen werden.

Energietransportleitung „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Dienstsitz in Clausthal-Zellerfeld hat darum gebeten, eine Bekanntmachung für die Planfeststellung für die Energietransportleitung „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH zu veröffentlichen. Weitere Informationen hierzu sind dem zum Download bereitgestellten PDF zu entnehmen.

Trassenverlauf-ETL182

Errichtung Hubschrauberbedarfslandeplatz am Standortübungsplatz Seedorf

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr mit Dienstsitz in Köln hat darum gebeten, eine Bekanntmachung zur erteilten Genehmigung zur „Errichtung Hubschrauberbedarfslandeplatz am Standortübungsplatz Seedorf gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie Festsetzung eines beschränkten Bauschutzbereiches nach § 17 LuftVG“ zu veröffentlichen.

Nähere Informationen sind dem Luftrechtlichen Genehmigungsbescheid sowie dem Übersichtslageplan zu entnehmen (siehe zum Download bereitgestellte PDFs).

Zusätzlich wird der vollständige Genehmigungsbescheid vom 27.10.2025 bis zum 10.11.2025 bei der Samtgemeinde Selsingen, Rathaus, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, ausgelegt und kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag – Freitag:  8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr.


SG Wappen
Adresse

Samtgemeinde Selsingen
Hauptstr. 30
27446 Selsingen

Kontakt

Tel.: 04284 - 9307-0
Fax: 04284 - 9307-555
samtgemeinde@selsingen.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr