Das Luftfahrtamt der Bundeswehr mit Dienstsitz in Köln hat darum gebeten, eine Bekanntmachung zur erteilten Genehmigung zur „Errichtung Hubschrauberbedarfslandeplatz am Standortübungsplatz Seedorf gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie Festsetzung eines beschränkten Bauschutzbereiches nach § 17 LuftVG“ zu veröffentlichen.
Nähere Informationen sind dem Luftrechtlichen Genehmigungsbescheid sowie dem Übersichtslageplan zu entnehmen (siehe zum Download bereitgestellte PDFs).
Zusätzlich wird der vollständige Genehmigungsbescheid vom 27.10.2025 bis zum 10.11.2025 bei der Samtgemeinde Selsingen, Rathaus, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, ausgelegt und kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag – Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Dienstsitz in Clausthal-Zellerfeld hat darum gebeten, eine „Allgemeinverfügung gemäß § 44 II Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes“ mit dem Betreff „Duldungsanordnung für Vorarbeiten für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 182 Elbe-Süd-Achim zwischen den LNG-Standorten Stade, Brunsbüttel und Achim“ zu veröffentlichen.
Vorhaben:
Vorbereitende Arbeiten für das Planfeststellungsverfahren für den Bau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 182 Elbe-Süd-Achim zwischen den LNG-Standorten Stade, Brunsbüttel und Achim
Vorhabenträgerin:
Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Antragsgrundlage:
§ 44 II EnWG
Allgemeine Vorhabenbeschreibung:
Die Gasunie beantragt für bestimmte Flurstücke (s. Allgemeinverfügung) eine Duldungsanordnung per Allgemeinverfügung nach § 44 II EnWG für Vorarbeiten betreffend die ETL 182 Elbe-Süd-Achim. Sie läuft vom Netzpunkt Elbe-Süd (Gemeinde Lühe) bis zur Verdichterstation Achim. Die 86,9 km lange Leitung zwischen den LNG-Standorten Stade und Brunsbüttel und Achim soll das importierte LNG in das deutsche Gasnetz leiten. Die Leitung ist in der Anlage 6 des NEP Gas 2022-2032 unter der ID-Nr. 636-02 erfasst, und zwar als LNG-Leitung im Netzausbauvorschlag. Sie wird eine Leitung gemäß § 43 I Nr. 5. bzw. 6. EnWG.
Für die Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung sind bestimmte Vorarbeiten erforderlich. Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte haben diese Vorarbeiten zu dulden. Nähere Informationen über die durchzuführenden Arbeiten, insbesondere aber die Listen der betroffenen Flurstücke sind der Allgemeinverfügung (siehe zum Download bereitgestelltes PDF) zu entnehmen.
Der vollständige Bescheid wird vom 15.09.2025 bis zum 15.10.2025 für den Bereich der Samtgemeinde Selsingen bei den Gemeinden Anderlingen, Ostereistedt, Rhade, Seedorf, Selsingen und im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen öffentlich ausgelegt. Weitere Hinweise zur öffentlichen Auslegung sind dem zum Download bereitgestellten PDF zu entnehmen.
Zudem erfolgt eine Veröffentlichung auf der Seite des LBEG unter www.lbeg.niedersachsen.de → Bergbau → Genehmigungsverfahren → Aktuelle Planfeststellungsverfahren.