190415_Rathaus_Ostern_klein.jpeg
Oste-Demmer16.jpeg
EitzmhlenWassermhle01a.jpeg
GemischtwarenLemkauBirkenstock.jpeg
selsingenrathaus.jpeg - copy
DSC_0192.jpeg
DSC05002.jpeg
IMG_1305.jpeg
1K3A5601winterlicherWeginsKnigsmoor.jpeg
previous arrow
next arrow

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Dienstsitz in Clausthal-Zellerfeld hat darum gebeten, eine „Allgemeinverfügung gemäß § 44 II Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes“ mit dem Betreff „Duldungsanordnung für Vorarbeiten für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 182 Elbe-Süd-Achim zwischen den LNG-Standorten Stade, Brunsbüttel und Achim“ zu veröffentlichen.

Vorhaben:
Vorbereitende Arbeiten für das Planfeststellungsverfahren für den Bau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 182 Elbe-Süd-Achim zwischen den LNG-Standorten Stade, Brunsbüttel und Achim

Vorhabenträgerin:
Gasunie Deutschland Transport Services GmbH

Antragsgrundlage:
§ 44 II EnWG

Allgemeine Vorhabenbeschreibung:
Die Gasunie beantragt für bestimmte Flurstücke (s. Allgemeinverfügung) eine Duldungsanordnung per Allgemeinverfügung nach § 44 II EnWG für Vorarbeiten betreffend die ETL 182 Elbe-Süd-Achim. Sie läuft vom Netzpunkt Elbe-Süd (Gemeinde Lühe) bis zur Verdichterstation Achim. Die 86,9 km lange Leitung zwischen den LNG-Standorten Stade und Brunsbüttel und Achim soll das importierte LNG in das deutsche Gasnetz leiten. Die Leitung ist in der Anlage 6 des NEP Gas 2022-2032 unter der ID-Nr. 636-02 erfasst, und zwar als LNG-Leitung im Netzausbauvorschlag. Sie wird eine Leitung gemäß § 43 I Nr. 5. bzw. 6. EnWG.

Für die Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung sind bestimmte Vorarbeiten erforderlich. Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte haben diese Vorarbeiten zu dulden. Nähere Informationen über die durchzuführenden Arbeiten, insbesondere aber die Listen der betroffenen Flurstücke sind der Allgemeinverfügung (siehe zum Download bereitgestelltes PDF) zu entnehmen.

Der vollständige Bescheid wird vom 15.09.2025 bis zum 15.10.2025 für den Bereich der Samtgemeinde Selsingen bei den Gemeinden Anderlingen, Ostereistedt, Rhade, Seedorf, Selsingen und im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen öffentlich ausgelegt. Weitere Hinweise zur öffentlichen Auslegung sind dem zum Download bereitgestellten PDF zu entnehmen. 
Zudem erfolgt eine Veröffentlichung auf der Seite des LBEG unter www.lbeg.niedersachsen.de → Bergbau → Genehmigungsverfahren → Aktuelle Planfeststellungsverfahren.

SG Wappen
Adresse

Samtgemeinde Selsingen
Hauptstr. 30
27446 Selsingen

Kontakt

Tel.: 04284 - 9307-0
Fax: 04284 - 9307-555
samtgemeinde@selsingen.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr