Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Ostereistedt
An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Gemeinde Ostereistedt informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.
Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
Bebauungsplan Nr. 10 "Alte Dorfstraße III", Ostereistedt
Die Gemeinde Ostereistedt beabsichtigt im Ort Ostereistedt einen neuen Bebauungsplan für Wohnbebauung aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Alte Dorfstraße II“. Im Plangebiet sollen 5 Baugrundstücke zur Sicherung der Wohnbauentwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung des Ortes Ostereistedt entstehen.
Der Rat der Gemeinde Ostereistedt hat in seiner Sitzung am 27.01.2026 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 "Alte Dorfstraße III" in Ostereistedt einschließlich Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16. Februar 2026 bis einschließlich 18. März 2026 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Ostereistedt“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-ostereistedt
Parallel sind die Unterlagen über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de zugänglich.
Des Weiteren können die Planunterlagen auch nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04285/1499, bei der Gemeinde Ostereistedt, Bürgermeisterin Ulrike Ringen, Bahnhofstraße 10, 27404 Ostereistedt, in der Zeit vom 16.02.2026 bis einschließlich 18.03.2026 von Jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Zeit vom 16.02.2026 bis einschließlich 18.03.2026 eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
(Eingestellt am 06.02.2026)
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