Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Ostereistedt
An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Gemeinde Ostereistedt informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.
Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Erweiterung Bioenergie“, Ostereistedt
Die Gemeinde Ostereistedt beabsichtigt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Erweiterung Bioenergie“ durchzuführen.. Die NAWARO Biogas WBO GmbH & Co.KG betreibt außerhalb der geschlossenen Ortslage östlich von Ostereistedt eine Biogasanlage mit entsprechenden technischen Anlagen und verfolgt das Ziel, den Produktionsstandort zukunftssicher und nachhaltig auszurichten und zu betreiben. Insgesamt soll der Einsatz des am Standort erzeugten Biogases optimiert und weitere Energieträger in Verbindung mit der Biogasanalage ergänzt werden, um den Ausbau regenerativer Energie zur Produktion von Gas, Strom, Wärme und Wasserstoff weiter zu fördern.
Der Rat der Gemeinde Ostereistedt hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 dem Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Erweiterung Bioenergie“ zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden in der Zeit vom 31. März 2025 bis einschließlich 02. Mai 2025 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Ostereistedt“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-ostereistedt
Parallel sind die Unterlagen über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de zugänglich.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Ostereistedt, Bürgermeisterin Ulrike Ringen, Bahnhofstraße 10, 27404 Ostereistedt, in der Zeit vom 31. März bis einschließlich 02. Mai 2025 öffentlich aus. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 04285/1499 gebeten.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Rathaus, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 31. März bis einschließlich 02. Mai 2025 eingesehen werden.
Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
Bebauungsplan Nr. 8 in Ostereistedt
- pdf 1Änderung_Bplan8_Erweiterung Bioenergie_Ostereistedt_Bekanntmachung Veröffentlichung Internet_3II
- pdf 1Änderung_Bplan8_Erweiterung Bioenergie_Ostereistedt_Begründung 4II-250204
- pdf 1Änderung_Bplan8_Erweiterung Bioenergie_Ostereistedt_Begründung 4II-Anlage 1
- pdf 1Änderung_Bplan8_Erweiterung Bioenergie_Ostereistedt_Abwägungstabellle 4I-250225
- pdf 1Änderung_Bplan8_Erweiterung Bioenergie_Ostereistedt_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_
(Eingestellt am 21.03.2025)
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Biogasanlagen“, Ostereistedt
Die Gemeinde Ostereistedt beabsichtigt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Biogasanlagen“ durchzuführen. Die NAWARO Biogas WBO GmbH & Co.KG betreibt außerhalb der geschlossenen Ortslage östlich von Ostereistedt eine Biogasanlage mit entsprechenden technischen Anlagen und verfolgt das Ziel, den Produktionsstandort zukunftssicher und nachhaltig auszurichten und zu betreiben. Insgesamt soll der Einsatz des am Standort erzeugten Biogases optimiert und weitere Energieträger in Verbindung mit der Biogasanalage ergänzt werden, um den Ausbau regenerativer Energie zur Produktion von Gas, Strom, Wärme und Wasserstoff weiter zu fördern.
Der Rat der Gemeinde Ostereistedt hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 dem Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Biogasanlagen“ zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden in der Zeit vom 31. März 2025 bis einschließlich 02. Mai 2025 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Ostereistedt“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-ostereistedt
Parallel sind die Unterlagen über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de zugänglich.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Ostereistedt, Bürgermeisterin Ulrike Ringen, Bahnhofstraße 10, 27404 Ostereistedt, in der Zeit vom 31. März bis einschließlich 02. Mai 2025 öffentlich aus. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 04285/1499 gebeten.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Rathaus, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 31. März bis einschließlich 02. Mai 2025 eingesehen werden.
Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
Bebbauungsplan Nr. 5 Biogasanlage Ostereistedt
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pdf
1Änderung_Bplan5_Biogasanlagen_Ostereistedt_Bekanntmachung Veröffentlichung Internet_3II
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pdf
1Änderung_Bplan5_Biogasanlagen_Ostereistedt_Begründung 4II-250204
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1Änderung_Bplan5_Biogasanlagen_Ostereistedt_Abwägungstabelle 4I-250225
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1Änderung_Bplan5_Biogasanlagen_Ostereistedt_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungn
Bebbauungsplan Nr. 5 Biogasanlage Ostereistedt
- pdf 1Änderung_Bplan5_Biogasanlagen_Ostereistedt_Bekanntmachung Veröffentlichung Internet_3II
- pdf 1Änderung_Bplan5_Biogasanlagen_Ostereistedt_Begründung 4II-250204
- pdf 1Änderung_Bplan5_Biogasanlagen_Ostereistedt_Abwägungstabelle 4I-250225
- pdf 1Änderung_Bplan5_Biogasanlagen_Ostereistedt_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungn
(Eingestellt am 21.03.2025)
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Bebauungsplan Nr. 9 "Alte Dorfstraße II" Gemeinde Ostereistedt
Die Gemeinde Ostereistedt ist daran interessiert, die Wohnbauentwicklung im Ort Ostereistedt voranzutreiben, um Einheimischen auch zukünftig ein Bauen vor Ort zu ermöglichen. Als Standort für ein neues Baugebiet bietet sich eine Fläche unmittelbar nördlich angrenzend an das Vorgängerbaugebiet an.
Der Rat der Gemeinde Ostereistedt hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Dorfstraße II“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.
Die vorgenannten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 19.11.2018 bis einschließlich 21.12.2018 bei der Gemeinde Ostereistedt, Bürgermeisterin Ulrike Ringen, Bahnhofstraße 10, 27404 Ostereistedt, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen können auch außerhalb der Dienststunden nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04285/1499, bei der Gemeinde Ostereistedt eingesehen werden.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Zeit vom 19.11. – 21.12.2018 eingesehen werden.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
(Eingestellt am 01.11.2018)
Stellungnahmen in elektronischer Form richten Sie bitte an:
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