Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Ostereistedt
An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Gemeinde Ostereistedt informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.
Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Erweiterung Bioenergie“, Ostereistedt
Die Gemeinde Ostereistedt beabsichtigt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Erweiterung Bioenergie“ durchzuführen.. Die NAWARO Biogas WBO GmbH & Co.KG betreibt außerhalb der geschlossenen Ortslage östlich von Ostereistedt eine Biogasanlage mit entsprechenden technischen Anlagen und verfolgt das Ziel, den Produktionsstandort zukunftssicher und nachhaltig auszurichten und zu betreiben. Insgesamt soll der Einsatz des am Standort erzeugten Biogases optimiert und weitere Energieträger in Verbindung mit der Biogasanalage ergänzt werden, um den Ausbau regenerativer Energie zur Produktion von Gas, Strom, Wärme und Wasserstoff weiter zu fördern.
Der Rat der Gemeinde Ostereistedt hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 dem Vorentwurf für die für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Erweiterung Bioenergie“ zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis einschließlich 16. August 2024 bei der Gemeinde Ostereistedt, Bürgermeisterin Ulrike Ringen, Bahnhofstraße 10, 27404 Ostereistedt, über die Planung zu informieren sowie den Vorentwurf nebst Erläuterungen einzusehen. Die Planunterlagen können auch außerhalb der Dienststunden nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04285/1499, bei der Gemeinde Ostereistedt eingesehen werden.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Zeit vom 15.07. – 16.08.2024 eingesehen werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
(Eingestellt am 08.07.2024)
Stellungnahmen in elektronischer Form richten Sie bitte an:
Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns eine Email unter
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Biogasanlagen“, Ostereistedt
Die Gemeinde Ostereistedt beabsichtigt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Biogasanlagen“ durchzuführen. Die NAWARO Biogas WBO GmbH & Co.KG betreibt außerhalb der geschlossenen Ortslage östlich von Ostereistedt eine Biogasanlage mit entsprechenden technischen Anlagen und verfolgt das Ziel, den Produktionsstandort zukunftssicher und nachhaltig auszurichten und zu betreiben. Insgesamt soll der Einsatz des am Standort erzeugten Biogases optimiert und weitere Energieträger in Verbindung mit der Biogasanalage ergänzt werden, um den Ausbau regenerativer Energie zur Produktion von Gas, Strom, Wärme und Wasserstoff weiter zu fördern.
Der Rat der Gemeinde Ostereistedt hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 dem Vorentwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Biogasanlagen“ zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis einschließlich 16. August 2024 bei der Gemeinde Ostereistedt, Bürgermeisterin Ulrike Ringen, Bahnhofstraße 10, 27404 Ostereistedt, über die Planung zu informieren sowie den Vorentwurf nebst Erläuterungen einzusehen. Die Planunterlagen können auch außerhalb der Dienststunden nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04285/1499, bei der Gemeinde Ostereistedt eingesehen werden.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Zeit vom 15.07. – 16.08.2024 eingesehen werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
(Eingestellt am 08.07.2024)
Stellungnahmen in elektronischer Form richten Sie bitte an:
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Bebauungsplan Nr. 9 "Alte Dorfstraße II" Gemeinde Ostereistedt
Die Gemeinde Ostereistedt ist daran interessiert, die Wohnbauentwicklung im Ort Ostereistedt voranzutreiben, um Einheimischen auch zukünftig ein Bauen vor Ort zu ermöglichen. Als Standort für ein neues Baugebiet bietet sich eine Fläche unmittelbar nördlich angrenzend an das Vorgängerbaugebiet an.
Der Rat der Gemeinde Ostereistedt hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Dorfstraße II“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.
Die vorgenannten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 19.11.2018 bis einschließlich 21.12.2018 bei der Gemeinde Ostereistedt, Bürgermeisterin Ulrike Ringen, Bahnhofstraße 10, 27404 Ostereistedt, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen können auch außerhalb der Dienststunden nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04285/1499, bei der Gemeinde Ostereistedt eingesehen werden.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Zeit vom 19.11. – 21.12.2018 eingesehen werden.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
(Eingestellt am 01.11.2018)
Stellungnahmen in elektronischer Form richten Sie bitte an:
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