Neubaugebiet "Südlich Granstedter Straße" (Stand: 15.01.2023)
Die notwendigen Tiefbauarbeiten zur Herstellung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie der Baustraße für den ersten Bauabschnitt des Baugebietes "Südlich Granstedter Straße" wurden zwischenzeitlich fertiggestellt. Ein Befahren der Baustraße sowie die Aufnahme der Erd- und Bauarbeiten auf den privaten Baugrundstücken ist ab dem 01.12.2022 gestattet.
Nachfolgend sind ein Übersichtsplan über die Straßennamen inklusive Hausnummerierung sowie ein Straßenausbauplan inklusive geplanter Stellplätze und Begrünung im öffentlichen Straßenraum zum Download bereitgestellt:
Im ersten Bauabschnitt sind 41 Grundstücke für ein- oder zweigeschossige Wohngebäude bzw. Mehrfamilienhäuser entstanden. Aktuell konnten sämtliche 41 Baugrundstücke veräußert werden. Die vereinbarte Baufrist beträgt 3 Jahre ab Fertigstellung der Erschließungsanlagen (siehe oben).
Sollten Baugrundstücke im ersten Bauabschnitt des Baugebietes "Südlich Granstedter Straße" an die Gemeinde Selsingen zurückgegeben werden, werden diese Grundstücke zunächst den auf der Vormerkliste verbliebenen Bauinteressenten (in zeitliche Reihenfolge der Vormerkung) zum für das Baugebiet üblichen Kaufpreis einschließlich Ablösungsbetrag für den Erschließungsbeitrag von 81,00 Euro je m2 Grundstücksfläche angeboten. Aktuell stehen noch rund 55 Bauinteressenten auf der Vormerkliste. Sollten keine Bauinteressenten auf der Vormerkliste übrig bleiben oder keiner der bisher Vorgemerkten Interesse haben, könnte sich Jedermann für die zurückgegebenen Baugrundstücke bewerben. Hierzu würde die Gemeinde die entsprechenden Grundstücke öffentlich (Bekanntmachungskästen, Internet) anbieten und ggf. unter den neuen Interessenten verlosen.
Der Rat der Gemeinde Selsingen hat in seiner Sitzung am 02.06.2021 den Bebauungsplan Nr. 34 „Südlich Granstedter Straße“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Der Bebauungsplan ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (W.) am 15.06.2021 rechtsverbindlich geworden. Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 34 „Südlich Granstedter Straße“ sind nachfolgend zum Download bereit gestellt.
Besonders wird darauf hingewiesen, dass der v. g. Bebauungsplan verschiedene Bereiche im Hinblick auf die Zahl der Vollgeschosse festsetzt: Im „WA1“ ist maximal 1 Vollgeschoss als Höchstmaß zulässig. Im Teilbereich „WA2“ sind maximal 2 Vollgeschosse als Höchstmaß zulässig, aber auch 1 Vollgeschoss kann zulässigerweise errichtet werden. Im „WA3“ sind 2 Vollgeschosse zwingend vorgeschrieben.
Des Weiteren sind im Teilbereich „WA3“ bis zu maximal 4 Wohnungen pro Einzelhaus zulässig. Innerhalb der Bereiche „WA1“ und „WA2“ sind maximal 2 Wohnungen pro Einzelhaus zulässig. Diese Besonderheiten sind bei der Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen zu beachten.
Weitere Auskünfte zu diesem Thema sind bei Bauamtsleiter Jan Postels (Telefon 04284/9307-300 / Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) erhältlich.