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Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist jede lärmkartierte Gemeinde verpflichtet, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Einwohner.Die nun fertiggestellte Lärmkartierung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) zeigt, dass die Samtgemeinde Selsingen an mindestens einer kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraße liegt (Bundesstraße 71) und dementsprechend die Verpflichtung besteht, einen LAP zu erstellen.

Im Falle von Samtgemeinden haben die Samtgemeinden den  LAP  zu  erstellen,  dabei ist aber jede der kartierten Mitgliedsgemeinden einzeln aufzuführen. Für den Bereich der Samtgemeinde Selsingen sind die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen betroffen. Die Entwürfe der Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen haben in der Zeit vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018 öffentlich ausgelegen. Anregungen von Bürgern liegen nicht vor.

Der Samtgemeinderat hat die Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen in seiner Sitzung am 26.11.2018 beschlossen.Die Lärmaktionspläne können bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, während der Dienststunden von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Folgende Lärmaktionspläne stehen zum Download bereit:


Strategische Lärmkartierung MU – 3. Stufe für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen



(Eingestellt am 06.12.2018)

SG Wappen
Adresse

Samtgemeinde Selsingen
Hauptstr. 30
27446 Selsingen

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Tel.: 04284 - 9307-0
Fax: 04284 - 9307-555
samtgemeinde@selsingen.de

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Do. 14.00 - 18.00 Uhr