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Im Jahr 2018 hat die Samtgemeinde Selsingen für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selssingen Lärmaktionspläne (LAP) erstellt, da diese an mindestens einer kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraße liegen (Bundesstraße 71) und dementsprechend die Verpflichtung besteht, einen LAP zu erstellen. Die LAP wurden am 26.11.2018 beschlossen und auf der Internetseite der Samtgemeinde Selsingen veröffentlicht.

Im Jahr 2022 hat das Land Niedersachsen eine aktualisierte Lärmkartierung durchgeführt (4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie). Bestehende LAP sind auf Grundlage dieser neuen Daten zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten bzw. fortzuschreiben. Nach der aktualisierten Lärmkartierung sind die Gemeinden Seedorf und Selsingen betroffen. Für die Gemeinden Deinstedt und Sandbostel sind keine Daten ausgewiesen. (Hinweis: Bereits bei der Lärmkartierung 2018 betrug die geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen in diesen Gemeinden jeweils „null“.)

Im Falle von Samtgemeinden haben die Samtgemeinden den LAP zu erstellen, dabei ist aber jede der kartierten Mitgliedsgemeinden einzeln aufzuführen. Der Samtgemeindeausschuss hat den Entwürfen der Lärmaktionspläne für die Gemeinden Seedorf und Selsingen in seiner Sitzung am 19.02.2025 zugestimmt und beschlossen, dass die Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG zu den Entwürfen der Lärmaktionspläne anzuhören ist. Hierzu werden die Lärmaktionspläne plus Kartierungsergebnisse im Internet veröffentlicht und mit angemessener Frist bei der Samtgemeinde Selsingen öffentlich ausgelegt.

Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, die Lärmaktionspläne plus Kartierungsergebnisse in der Zeit vom 24. Februar 2025 bis einschließlich 25. März 2025 im Internet unter „Lärmaktionspläne gemäß EU-Umgebungsrichtlinie“ einzusehen.

Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 25.03.2025 von Jedermann eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Stellungnahmen können bis zum 01.04.2025 abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der beigefügten Bekanntmachung (PDF) vom 20.02.2025.

(Eingestellt am 20.02.2025)

Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP)

Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist jede lärmkartierte Gemeinde verpflichtet, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Einwohner.Die nun fertiggestellte Lärmkartierung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) zeigt, dass die Samtgemeinde Selsingen an mindestens einer kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraße liegt (Bundesstraße 71) und dementsprechend die Verpflichtung besteht, einen LAP zu erstellen.

Im Falle von Samtgemeinden haben die Samtgemeinden den  LAP  zu  erstellen,  dabei ist aber jede der kartierten Mitgliedsgemeinden einzeln aufzuführen. Für den Bereich der Samtgemeinde Selsingen sind die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen betroffen. Die Entwürfe der Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen haben in der Zeit vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018 öffentlich ausgelegen. Anregungen von Bürgern liegen nicht vor.

Der Samtgemeinderat hat die Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen in seiner Sitzung am 26.11.2018 beschlossen.Die Lärmaktionspläne können bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, während der Dienststunden von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Folgende Lärmaktionspläne stehen zum Download bereit:


Strategische Lärmkartierung MU – 3. Stufe für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen



(Eingestellt am 06.12.2018)

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Adresse

Samtgemeinde Selsingen
Hauptstr. 30
27446 Selsingen

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Fax: 04284 - 9307-555
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