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Umsetzung der 4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Fortschreibung von Lärmaktionsplänen (LAP)

Im Jahr 2018 hat die Samtgemeinde Selsingen für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen Lärmaktionspläne (LAP) erstellt, da diese an mindestens einer kartierungspflichtigen Hauptverkehrs-straße liegen (Bundesstraße 71) und dementsprechend die Verpflichtung besteht, einen LAP zu erstellen. Die LAP wurden am 26.11.2018 beschlossen und auf der Internetseite der Samtgemeinde Selsingen veröffentlicht.

Im Jahr 2022 hat das Land Niedersachsen eine aktualisierte Lärmkartierung durchgeführt (4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie). Bestehende LAP sind auf Grundlage dieser neuen Daten zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten bzw. fortzuschreiben.

Nach der aktualisierten Lärmkartierung sind die Gemeinden Seedorf und Selsingen betroffen. Für die Gemeinden Deinstedt und Sandbostel sind keine Daten ausgewiesen.
(Hinweis: Bereits bei der Lärmkartierung 2018 betrug die geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen in diesen Gemeinden jeweils „null“.)

Im Falle von Samtgemeinden haben die Samtgemeinden den LAP zu erstellen, dabei ist aber jede der kartierten Mitgliedsgemeinden einzeln aufzuführen.

Die Entwürfe der Lärmaktionspläne für die Gemeinden Seedorf und Selsingen haben in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 25.03.2025 öffentlich ausgelegen und wurden zusätzlich im Internet veröffentlicht. Anregungen von Bürgern liegen nicht vor.

Der Samtgemeinderat hat die Fortschreibung der Lärmaktionspläne für die Gemeinden Seedorf und Selsingen in seiner Sitzung am 23.04.2025 beschlossen.

Die Lärmaktionspläne können bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, während der Dienststunden von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Folgende Lärmaktionspläne und Anlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 25.04.2025)

Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP)

Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist jede lärmkartierte Gemeinde verpflichtet, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Einwohner.Die nun fertiggestellte Lärmkartierung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) zeigt, dass die Samtgemeinde Selsingen an mindestens einer kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraße liegt (Bundesstraße 71) und dementsprechend die Verpflichtung besteht, einen LAP zu erstellen.

Im Falle von Samtgemeinden haben die Samtgemeinden den  LAP  zu  erstellen,  dabei ist aber jede der kartierten Mitgliedsgemeinden einzeln aufzuführen. Für den Bereich der Samtgemeinde Selsingen sind die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen betroffen. Die Entwürfe der Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen haben in der Zeit vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018 öffentlich ausgelegen. Anregungen von Bürgern liegen nicht vor.

Der Samtgemeinderat hat die Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen in seiner Sitzung am 26.11.2018 beschlossen.Die Lärmaktionspläne können bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, während der Dienststunden von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Folgende Lärmaktionspläne stehen zum Download bereit:


Strategische Lärmkartierung MU – 3. Stufe für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen



(Eingestellt am 06.12.2018)

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Adresse

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Hauptstr. 30
27446 Selsingen

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Fax: 04284 - 9307-555
samtgemeinde@selsingen.de

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