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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 2 BauGB) Gemeinde Deinstedt

An dieser Stelle können Sie sich über laufende Planungen in der Gemeinde Deinstedt informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.

Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:

Bebauungsplan Nr. 12 „Auf der Worth II“ der Gemeinde Deinstedt

Die Gemeinde Deinstedt beabsichtigt, im Ort Deinstedt einen neuen Bebauungsplan für Wohnbebauung aufzustellen. Die Gemeinde Deinstedt beabsichtigt an dieser Stelle die Sicherung der mittel- bis langfristigen Wohnbauentwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung des Ortes Deinstedt. Das Vorgängerbaugebiet „Am Friedhof“ (Be-bauungsplan Nr. 4 „Am Friedhof“) stammt aus dem Jahre 1999 und ist mithin 25 Jahre alt. Die dort entstandenen 13 Baugrundstücke sind schon seit langer Zeit bebaut.

Der Rat der Gemeinde Deinstedt hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 dem Vorentwurf für den Bebauungsplanes Nr. 12 „Auf der Worth II“ zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, die Planunterlagen – bestehend aus Vorentwurf und Entwurfsbegründung – und den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in der Zeit vom 10. November 2025 bis einschließlich 12. Dezember 2025 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Deinstedt“ unter folgendem Link einzusehen: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-deinstedt

Des Weiteren können die Planunterlagen auch nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04284-927676, bei der Gemeinde Deinstedt, Bürgermeisterin Gunda Braasch, Am Kornfeld 8, 27446 Deinstedt in der Zeit vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 von Jedermann eingesehen werden.

Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Rathaus, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 eingesehen werden.

Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 03.11.2025)

Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Biogasanlagen“, Deinstedt

Die Gemeinde Deinstedt beabsichtigt, die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Biogasanlagen“ durchzuführen. Im Bereich des Änderungsgebietes sind derzeit Biogasanlagen einschließlich der dazugehörigen Anlagenteile sowie Nebenanlagen, befestigte Flächen und Flächen für die Regenwasserrückhaltung zulässig. An dieser Nutzung soll sich nichts ändern.
Die derzeit innerhalb des Bebauungsplangebietes befindlichen Baugrenzen schränken die Möglichkeiten einer zukunftsorientierten Entwicklung der Biogasanlangen massiv ein und stellen in Antragsverfahren ein großes Hindernis dar. Sie sollen daher entfallen. Ergänzend zu den wegfallenden Baugrenzen sollen auch die Anpflanzflächen innerhalb des Bebauungsplanes aus denselben Gründen wegfallen. Für die dadurch entfallenden Ausgleichsflächen soll Ersatz auf einer externen Fläche (Flurstück 92, Flur 1, Gemarkung Deinstedt) geschaffen werden.

Der Rat der Gemeinde Deinstedt hat in seiner Sitzung am 01.04.2025 dem Vorentwurf für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Biogasanlagen“ zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, die Planunterlagen – bestehend aus Vorentwurf und Entwurfsbegründung – und den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in der Zeit vom 04. August 2025 bis einschließlich 05. September 2025 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Deinstedt“ unter folgendem Link einzusehen: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-deinstedt 
Parallel sind die Unterlagen über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de zugänglich.

Des Weiteren können die Planunterlagen auch bei der Gemeinde Deinstedt, Bürgermeisterin Gunda Braasch, Am Kornfeld 8, 27446 Deinstedt in der Zeit vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025 von Jedermann eingesehen werden. Die Planunterlagen können auch außerhalb der Dienststunden nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04284-927676, bei der Gemeinde Deinstedt eingesehen werden.

Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Rathaus, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 04. August 2025 bis einschließlich 05. September 2025 eingesehen werden.

Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 24.07.2025)

Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Fax: 04284 - 9307-555
samtgemeinde@selsingen.de

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