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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 2 BauGB) Gemeinde Deinstedt

An dieser Stelle können Sie sich über laufende Planungen in der Gemeinde Deinstedt informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.

Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:

Bebauungsplan Nr. 11 „Südlich Antenstraße“, Malstedt

Die Gemeinde Deinstedt ist daran interessiert, die Wohnbauentwicklung im Ort Malstedt voranzutreiben, um Einheimischen auch zukünftig ein Bauen vor Ort zu ermöglichen. In Malstedt steht aktuell kein kommunales Bauland mehr zur Verfügung.

Der Rat der Gemeinde Deinstedt hat in seiner Sitzung am 12.07.2022 dem vorgelegten geänderten Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 11 „Südlich Antenstraße“ in Malstedt mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des geänderten Entwurfes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut durchzuführen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut einzuholen.

Hierbei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden angemessen verkürzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) erfolgen. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird abgesehen.

Auslegung durch Veröffentlichung im Internet

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Südlich Antenstraße“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung ist gemäß § 4a Abs. 3 und 4 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) – zu jedermanns Einsicht auf der Homepage der Samtgemeinde Selsingen,  https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-deinstedt unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Deinstedt“ während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 26.08.2022 eingestellt und abrufbar.

Öffentliche Auslegung

Der geänderte Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung liegt zusätzlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) – zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Deinstedt, Bürgermeisterin Gunda Braasch, Am Kornfeld 8, 27446 Deinstedt in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 26.08.2022 öffentlich aus. Die Unterlagen können aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 04284-927676 eingesehen werden.

Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 26.08.2022 eingesehen werden.

Stellungnahmen

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 Plansicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) – ausgeschlossen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

 

(Eingestellt am 26.07.2022)

Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Bebauungsplan Nr. 11 „Südlich Antenstraße“, Malstedt

Die Gemeinde Deinstedt ist daran interessiert, die Wohnbauentwicklung im Ort Malstedt voranzutreiben, um Einheimischen auch zukünftig ein Bauen vor Ort zu ermöglichen. In Malstedt steht aktuell kein kommunales Bauland mehr zur Verfügung.
 
Der Rat der Gemeinde Deinstedt hat in seiner Sitzung am 11.01.2022 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Südlich Antenstraße“ in Malstedt mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) erfolgen. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird abgesehen.
 
Auslegung durch Veröffentlichung im Internet
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Südlich Antenstraße“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) – zu jedermanns Einsicht auf der Homepage der Samtgemeinde Selsingen,  https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-deinstedt unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Deinstedt“ während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 14.02.2022 bis einschließlich 16.03.2022 eingestellt und abrufbar.
 
Öffentliche Auslegung
Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung liegt zusätzlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) – zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Deinstedt, Bürgermeisterin Gunda Braasch, Am Kornfeld 8, 27446 Deinstedt in der Zeit vom 14.02.2022 bis einschließlich 16.03.2022 öffentlich aus. Die Unterlagen können aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 04284-927676 eingesehen werden.
 
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Tel. 04284-9307300, in der Zeit vom 14.02.2022 bis einschließlich 16.03.2022 eingesehen werden.
 
Stellungnahmen
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 Plansicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) – ausgeschlossen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
 
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
 
- Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
 
(Eingestellt am 28.01.2022)
 
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Bioenergie Malstedt“ und  

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Erweiterung Bioenergie Malstedt“

Der Rat der Gemeinde Deinstedt hat in seiner Sitzung am 20.05.2020 den Entwürfen für die 1. Änderung der Bebauungspläne Nr. 9 „Bioenergie Malstedt“ und Nr. 10 "Erweiterung Bioenergie Malstedt" einschließlich Begründung zugestimmt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Mit der 1. Änderung der Bebauungspläne Nr. 9 „Bioenergie Malstedt“ und Nr. 10 "Erweiterung Bioenergie Malstedt" ist beabsichtigt, jeweils die Textliche Festsetzung Nr. 1 (Art der baulichen Nutzung) zu ergänzen. Demnach sind in den Geltungsbereichen jeweils auch die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern und zur Lagerung von deren Produkten zulässig.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 29.06.2020 bis einschließlich 31.07.2020 bei der Gemeinde bei der Gemeinde Deinstedt, Bürgermeister Hans Jürgen Pietsch, Malstedt, Antenstraße 6, 27446 Deinstedt, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.  Die Planunterlagen können auch außerhalb der Dienststunden nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04762/3639460, bei Bürgermeister Hans Jürgen Pietsch eingesehen werden.

Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Zeit vom 29.06. – 31.07.2020 eingesehen werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 15.06.2020)

 

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1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 8 „BIOGASANLAGEN“ DER GEMEINDE DEINSTEDT

Der Rat der Gemeinde Deinstedt hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Biogasanlagen" einschließlich textlicher Festsetzungen mit Begründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die gleichzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Biogasanlagen“ enthält neben einer gestaffelten Anhebung der maximal zulässigen Höhe baulicher Anlagen auch die Verschiebung eines festgesetzten Pflanzstreifens innerhalb des Plangebietes.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

 

Stellungnahmen in elektronischer Form richten Sie bitte an:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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