Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 2 BauGB) Gemeinde Deinstedt
An dieser Stelle können Sie sich über laufende Planungen in der Gemeinde Deinstedt informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.
Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Biogasanlagen“
Die Gemeinde Deinstedt beabsichtigt, die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Biogasanlagen“ durch-zuführen. Im Bereich des Änderungsgebietes sind derzeit Biogasanlagen einschließlich der dazugehörigen An-lagenteile sowie Nebenanlagen, befestigte Flächen und Flächen für die Regenwasserrückhaltung zulässig. An dieser Nutzung soll sich nichts ändern. Die derzeit innerhalb des Bebauungsplangebietes befindlichen Baugrenzen schränken die Möglichkeiten einer zukunftsorientierten Entwicklung der Biogasanlangen massiv ein und stellen in Antragsverfahren ein großes Hindernis dar. Sie sollen daher entfallen. Ergänzend zu den wegfallenden Baugrenzen sollen auch die Anpflanzflächen innerhalb des Bebauungsplanes aus denselben Gründen wegfallen. Ebenso ein kleiner Bereich der An-pflanzungen an der nördlichen Grenze zur Malstedter Straße. Für die dadurch entfallenden Ausgleichsflächen soll Ersatz auf einer externen Fläche geschaffen werden. Dafür steht eine externe Fläche in der Gemarkung Deinstedt, Flur 1, Flurstück 92 zur Verfügung.
Der Rat der Gemeinde Deinstedt hat in seiner Sitzung am 26.05.2026 dem geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Biogasanlagen“ einschließlich geänderter Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des geänderten Entwurfes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut durchzuführen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut einzuholen.
Der Rat der Gemeinde Deinstedt hat beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der erneuten Veröffentlichung im Internet und die Frist zur erneuten Beteiligung der Behörden werden angemessen auf 14 Tage verkürzt.
Die geänderten Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15. Juni 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Deinstedt“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-Deinstedt
Des Weiteren können die Planunterlagen auch bei der Gemeinde Deinstedt, Bürgermeisterin Gunda Braasch, Am Kornfeld 8, 27446 Deinstedt in der Zeit vom 15. Juni 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026 von Jedermann eingesehen werden. Die Planunterlagen können auch außerhalb der Dienststunden nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04284-927676, bei der Gemeinde Deinstedt eingesehen werden.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 15. Juni 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026 eingesehen werden.
Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
- pdf 2Änderung_Bplan8_Biogasanlagen Deinstedt_Bekanntmachung_erneute Veröffentlichung Internet_3II-260528
- pdf 2Änderung_Bplan8_Biogasanlagen_Deinstedt_Planzeichnung_erneute Auslegung-260507
- pdf 2Änderung_Bplan8_Biogasanlagen_Deinstedt_Begründung_erneute Auslegung-260507
- pdf 2Änderung_Bplan8_Biogasanlagen_Deinstedt_Abwägungstabelle_4II-260507
- pdf 2Änderung_Bplan8_Biogasanlagen Deinstedt_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahm
(Eingestellt am 29.05.2026)
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Bebauungsplan Nr. 12 "Auf der Worth II" der Gemeinde Deinstedt
Die Gemeinde Deinstedt beabsichtigt, im Ort Deinstedt einen neuen Bebauungsplan für Wohnbebauung aufzustellen. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen von 1995 stellt eine ca. 0,5 ha große Wohnbaufläche inklusive Ortsrandeingrünung zur Bereitstellung von Baugrundstücken im Norden der Ortschaft Deinstedt dar (Änderungsbereich 5.2). Die Flächen im Änderungsbereich sind unbebaut und werden aktuell landwirtschaftlich genutzt.
Der Rat der Gemeinde Deinstedt hat in seiner Sitzung am 09.03.2026 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 "Auf der Worth II" einschließlich Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30. März 2026 bis einschließlich 04. Mai 2026 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Deinstedt“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-deinstedt
Parallel sind die Unterlagen über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de zugänglich.
Des Weiteren können die Planunterlagen auch nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04284-927676, bei der Gemeinde Deinstedt, Bürgermeisterin Gunda Braasch, Am Kornfeld 8, 27446 Deinstedt in der Zeit vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 von Jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Rathaus, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
(Eingestellt am 13.03.2026)
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