An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Samtgemeinde Selsingen informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.
Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Sammelverfahren)
Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst vier Änderungsbereiche in den Mitgliedsgemeinden Deinstedt (Wohnbaufläche in Malstedt) und Farven (Wohnbauflächen in Byhusen und Farven) sowie Selsingen (Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen „Grünschnittsammelstelle“).
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 dem Entwurf für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sammelverfahren) zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30. September 2024 bis einschließlich 01. November 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 30. September 2024 bis einschließlich 01. November 2024 eingesehen werden.
Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
(Eingestellt am 17.09.2024)
Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter
47. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ und Wohnbaufläche in Ober Ochtenhausen)
Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zwei Änderungsbereiche in der Mitgliedsgemeinde Sandbostel. Im Ortsteil Ober Ochtenhausen ist geplant, eine Sonderbaufläche „Bioenergie“ zu erweitern und eine zusätzliche Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan darzustellen.
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 dem Vorentwurf für die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, die Planunterlagen – bestehend aus Vorentwurf und Erläuterungen – und den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in der Zeit vom 23. September 2024 bis einschließlich 25. Oktober 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link einzusehen: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 23. September 2024 bis einschließlich 25. Oktober 2024 von Jedermann eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
(Eingestellt am 17.09.2024)
Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter
Bekanntmachung Standortübungsplatz Seedorf – Errichtung Hubschrauberbedarfslandeplatz
44. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Gewerbliche Baufläche“ am „Rhadereistedter Bahnhof“)
- pdf FNP44_Anschreiben_Behörden_4II-240521
- pdf FNP44_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240517
- pdf FNP44_Entwurf_Planzeichnung_4II-240328
- pdf FNP44_Entwurf_Begründung_4II-240328
- pdf FNP44_Biotoptypenkartierung_Anlage1_4II-240328
- pdf FNP44_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen
46. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung „Gewerbliche Baufläche“ am Haaßeler Weg in Seedorf)
- pdf FNP46_Anschreiben_Behörden_4II-240508
- pdf FNP46_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240508
- pdf FNP46_Entwurf_Begründung_4II-240307
- pdf FNP46_Entwurf_Planzeichnung_4II-240307
- pdf FNP46_Biotoptypenkartierung_Anlage1_4II-240307
- pdf FNP46_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen
42. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ Selsingen u. a.)
45. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ Malstedt
Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahren für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel
Genehmigungsverfahren nach dem KrWG
(Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf)
Bekanntmachung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg vom 17.01.2022
Az.: 4.1 LG000034351-253
-Ergänzende Auslegung-
Der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2015 für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel, Antragsteller Kriete Kaltrecycling GmbH, ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 04.07.2017 für teilweise rechtswidrig und daher im Ganzen für nicht vollziehbar erklärt worden. Neben dem fehlenden Einvernehmen für die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser bemängelte das Gericht die fehlende Alternativenprüfung bei der Auswahl des Standortes.
Um diese Verfahrensfehler im Rahmen eines Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahrens heilen zu können, hat die Kriete Kaltrecycling GmbH nunmehr die Planunterlagen hinsichtlich der Ableitung von Oberflächenwasser überarbeitet, um eine Alternativenuntersuchung ergänzt und ein Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahren beantragt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 ZustVO-Abfall vom 18.12.1997 (Nds. GVBl. S. 557), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.06.2019 (Nds. GVBl. S. 151), zuständig für die Durchführung von Planänderungs- und ergänzungsverfahren für Deponien nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Die eingereichten Unterlagen, bestehend aus der Neubemessung der Oberflächenwassererfassung und der Alternativenuntersuchung, werden in der Fassung, die beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt am 23.12.2021 und 13.01.2022 eingegangen ist, vollständig ausgelegt.
Die Änderungs- bzw. Ergänzungsunterlagen liegen in der Zeit vom
16.02.2022 bis 15.03.2022 (einschließlich)
- beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Zi.0.137
montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, und
freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr,
- bei der Gemeinde Selsingen und Samtgemeinde Selsingen, im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43,
- bei der Gemeinde Anderlingen, Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst, Grafel, Winderswohlde 6, 27446 Anderlingen,
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
Die eingereichten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des GAA unter „Bekanntmachungen“ unter folgendem Link einsehbar:
(Eingestellt am 04.02.2022)
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Folgende abgeschlossene Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren)
41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren)
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 05.08.2020 (Az.: 63 Rotenburg (Wümme) – 61 72 60/234) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 29.04.2020 beschlossene 41. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch genehmigt. Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.08.2020 in Kraft getreten.
In der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen sind folgende Änderungsbereiche dargestellt:
- 1 – Wohnbaufläche "Feldstraße", Seedorf
- 2 – Erweiterung Gewerbliche Baufläche "Godenstedter Straße", Seedorf
- 3 – Wohnbaufläche "Granstedter Straße", Selsingen
- 4 – Wohnbaufläche "Kutenholzer Straße II", Byhusen
- 5 – Wohnbaufläche "Richtweg", Deinstedt
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
Bauleitplan SG 41. Änderung
(Eingestellt am 13.10.2020)
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Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP)
Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen
Strategische Lärmkartierung MU – 3. Stufe für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen
(Eingestellt am 06.12.2018)
40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt")
40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt")
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
- pdf Planzeichnung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- pdf Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- pdf Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich Rhadereistedt
- pdf Auswirkungsanalyse zur Ermittlung angemessener Abstände nach Störfall-Verordnung (TÜV NORD, Rostock, 23.01.2018)
- pdf Schalltechnische Messungen zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen (ted GmbH, Bremerhaven, 11.08.2016)
- pdf Ergebnisbericht Bodenuntersuchung (Jürgen H. Voss, Suderburg, November 2016
(eingestellt am 31.01.2019)
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