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An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Samtgemeinde Selsingen informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.


Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:

derzeit keine


Folgende abgeschlossene Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:

48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen (Sonderbaufläche "Biogasanlage", Rhadereistedt)

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 07.10.2025 (Az.: 63/617260/308) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 18.06.2025 beschlossene 48. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Im Änderungsbereich ist ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ im Nordwesten der Ortschaft Rhadereistedt im Flächennutzungsplan dargestellt.

Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) vom 15.10.2025 in Kraft getreten.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 13.11.2025)

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47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ und Wohnbaufläche in Ober Ochtenhausen)

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 12.06.2025 (Az.: 63/617260/303) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 26.02.2025 beschlossene 47. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Im Teilbereich 1 ist eine Wohnbaufläche im Bereich der Straße „An der Schule“ in Ober Ochtenhausen im Flächennutzungsplan dargestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die moderate Nachverdichtung im Sinne der Eigenentwicklung zu schaffen.

Im Teilbereich 2 ist eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Bioenergie“ im Flächennutzungsplan dargestellt, um die Erzeugung erneuerbarer Energien in der Gemarkung Ober Ochtenhausen planungsrechtlich vorzubereiten bzw. langfristig abzusichern.

Die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen ist gemäß § 6 Absatz 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) vom 15.07.2025 in Kraft getreten.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 05.09.2025)

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46. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung „Gewerbliche Baufläche“ am Haaßeler Weg in Seedorf)

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 21.11.2024 (Az.: 63/617260/292) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 04.09.2024 beschlossene 46. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Im Änderungsbereich ist eine „Gewerbliche Baufläche“ in der Gemarkung Seedorf gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) inkl. Maßnahmenfläche und Eingrünung zur freien Landschaft im Flächennutzungsplan dargestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten „Gewerbliche Baufläche“ am Haaßeler Weg in Seedorf in östliche und südliche Richtung schaffen und somit den vorhandenen Gewerbebetrieb am Betriebsstandort in der Heimatgemeinde Seedorf zukunftsfähig aufzustellen und den langfristigen Fortbestand zu sichern.

Die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen ist gemäß § 6 Absatz 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.11.2024 in Kraft getreten.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 01.08.2025)

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44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Gewerbliche Baufläche am „Rhadereistedter Bahnhof“)

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 16.12.2024 (Az.: 63/617260/296) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 04.09.2024 beschlossene 44. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Im Änderungsbereich A ist eine „Gewerbliche Baufläche“ in der Gemarkung Rhadereistedt gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Flächennutzungsplan dargestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten „Gewerbliche Baufläche“ am „Rhadereistedter Bahnhof“ in westliche Richtung zu schaffen und somit den angesiedelten Gewerbebetrieben ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und den langfristigen Fortbestand zu sichern.

Im Änderungsbereich B ist eine Erweiterung des östlich vorhandenen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Schießstand“ sowie eine Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung „Regenwasserrückhaltung/-versickerung“ dargestellt.

Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen ist gemäß § 6 Absatz 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) vom 15.01.2025 in Kraft getreten.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: 

(Eingestellt am 08.08.2025)

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43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen (Sammelverfahren)

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 29.09.2025 (Az.: 63/617260/307) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 18.06.2025 beschlossene 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Im Teilgeltungsbereich 1 ist eine Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen „Grünschnittsammelstelle“ im Bereich des „Kälberdammes“ in Selsingen im Flächennutzungsplan dargestellt.
Im Teilgeltungsbereich 2 ist eine Wohnbaufläche im Anschluss an die Bebauung der Straße „Im Wiesengrund“ in Byhusen im Flächennutzungsplan dargestellt.
Im Teilgeltungsbereich 3 ist eine Wohnbaufläche südlich der „Mühlenstraße“ in Malstedt im Flächennutzungsplan dargestellt.
Im Teilgeltungsbereich 4 ist eine Wohnbaufläche im Anschluss an die Bebauung „Hinter dem Holzfeld“ in Farven im Flächennutzungsplan dargestellt.
 

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) vom 15.10.2025 in Kraft getreten.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 13.11.2025)

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42. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ Selsingen u. a.)

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 23.06.2025 (Az.: 63/617260/304) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 23.04.2025 beschlossene 42. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Der Änderungsbereich befindet sich westlich der „Raiffeisenstraße“ in Selsingen, in unmittelbarer Nähe des Gewerbegebietes „An der Bahn“. Im Änderungsbereich werden eine Wohnbaufläche, eine gewerbliche und gemischte Baufläche sowie eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ samt Eingrünung zur freien Landschaft dargestellt.

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen ist gemäß § 6 Absatz 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.06.2025 in Kraft getreten.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 29.07.2025)

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41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren)

41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren)

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 05.08.2020 (Az.: 63 Rotenburg (Wümme) – 61 72 60/234) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 29.04.2020 beschlossene 41. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch genehmigt. Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.08.2020 in Kraft getreten.

In der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen sind folgende Änderungsbereiche dargestellt:

  • 1 – Wohnbaufläche "Feldstraße", Seedorf
  • 2 – Erweiterung Gewerbliche Baufläche "Godenstedter Straße", Seedorf
  • 3 – Wohnbaufläche "Granstedter Straße", Selsingen
  • 4 – Wohnbaufläche "Kutenholzer Straße II", Byhusen
  • 5 – Wohnbaufläche "Richtweg", Deinstedt

 Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

 Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 13.10.2020)

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40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt")

 40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt")

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 10.01.2019 (Az.: 63 ROW – 61 72 60/220) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 19.09.2018 beschlossene 40. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
 
Im Änderungsbereich ist ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Schießsport" in der Gemarkung Rhadereistedt gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Flächennutzungsplan dargestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lärmschutzwalles sowie die Modernisierung der technischen Einrichtungen der vorhandenen Tontaubenschießanlage (Anlagensteuerung) zu schaffen und somit eine Immissionsminderung zu realisieren.
 
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.01.2019 in Kraft getreten.

 

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

 (eingestellt am 31.01.2019)

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