An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Samtgemeinde Selsingen informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.
Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren)
41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren)
- 1 – Wohnbaufläche "Feldstraße", Seedorf
- 2 – Erweiterung Gewerbliche Baufläche "Godenstedter Straße", Seedorf
- 3 – Wohnbaufläche "Granstedter Straße", Selsingen
- 4 – Wohnbaufläche "Kutenholzer Straße II", Byhusen
- 5 – Wohnbaufläche "Richtweg", Deinstedt
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Selsingen hat in seiner Sitzung am 25.11.2019 dem Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, wurden in den Entwurf der Planunterlagen eingearbeitet. U. a. wurden die Änderungsbereiche 41.1 (Wohnbaufläche Seedorf) und 41.2 (Gewerbliche Baufläche Seedorf) in der Größe reduziert. Bei Änderungsbereich 41.3 (Wohnbaufläche Selsingen) wurde im südöstlichen Bereich eine Eingrünung zur freien Landschaft ergänzt.
Die vorgenannten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 19. Dezember 2019 bis einschließlich 31. Januar 2020 bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, vorgebracht werden.
- Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
- Planzeichnung des Teilgeltungsbereiches 41.1. zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes - Wohnbaufläche "Feldstraße", Seedorf
- Planzeichnung des Teilgeltungsbereiches 41.2 zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung Gewerblcihe Baufläche "Godenstedter Straße, Seedorf
- Planzeichnung des Teilgeltungsbereiches 41.3. zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes - Wohnbaufläche "Granstedter Straße", Selsingen
- Planzeichnung des Teilgeltungsbereiches 41.4 zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes - Wohnbaufläche "Kutenholzer Straße II", Byhusen
- Planzeichnung des Teilgeltungsbereiches 41.5 zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes - Wohnbaufläche "Richtweg, Deinstedt
- Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes
Folgende abgeschlossene Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP)
Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen
Strategische Lärmkartierung MU – 3. Stufe für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen
(Eingestellt am 06.12.2018)
40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt")
40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt")
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
- Planzeichnung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich Rhadereistedt
- Auswirkungsanalyse zur Ermittlung angemessener Abstände nach Störfall-Verordnung (TÜV NORD, Rostock, 23.01.2018)
- Schalltechnische Messungen zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen (ted GmbH, Bremerhaven, 11.08.2016)
- Ergebnisbericht Bodenuntersuchung (Jürgen H. Voss, Suderburg, November 2016
(eingestellt am 31.01.2019)
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