190415_Rathaus_Ostern_klein.jpeg
Oste-Demmer16.jpeg
EitzmhlenWassermhle01a.jpeg
GemischtwarenLemkauBirkenstock.jpeg
selsingenrathaus.jpeg - copy
DSC_0192.jpeg
DSC05002.jpeg
IMG_1305.jpeg
1K3A5601winterlicherWeginsKnigsmoor.jpeg
previous arrow
next arrow

 

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 2 BauGB) Gemeinde Sandbostel

An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Gemeinde Sandbostel informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.

Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:

Bebauungsplan Nr. 13 „Bioenergie Ober Ochtenhausen“

Die Gemeinde Sandbostel beabsichtigt, einen Bebauungsplan Nr. 13 „Bioenergie Ober Ochtenhausen“ aufzustellen. Die OsteMethan GmbH & Co.KG plant am Standort der vorhandenen Biogasanlage in Ober Ochtenhausen eine Biomethan-Aufbereitungsanlage samt Nebenanlagen zu errichten. Die Fläche im vorhandenen Bebauungsplangebiet ist hierfür nicht ausreichend. Die OsteMethan GmbH & Co.KG hat daher die Erweiterung des Bebauungsplanes auf einem Teilbereich der Flurstücke 15/7 und 15/4, der Flur 15, Gemarkung Ober Ochtenhausen bei der Gemeinde Sandbostel beantragt.

Der Rat der Gemeinde Sandbostel hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 dem Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 13 „Bioenergie Ober Ochtenhausen“ einschließlich textlicher Festsetzungen zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, die Planunterlagen – bestehend aus Vorentwurf, Erläuterungen samt Anlagen – und den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in der Zeit vom 24. März 2025 bis einschließlich 30. April 2025 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Sandbostel“ unter folgendem Link einzusehen: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-sandbostel

Parallel sind die Unterlagen über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de zugänglich.

Des Weiteren können die Planunterlagen auch bei der Gemeinde Sandbostel, Bürgermeister Michael Behnken, Ober Ochtenhausen, Am Brink 1, 27446 Sandbostel in der Zeit vom 24. März 2025 bis einschließlich 30. April 2025 von Jedermann eingesehen werden. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 04284-927087 gebeten.

Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Rathaus, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 24. März 2025 bis einschließlich 30. April 2025 eingesehen werden.

Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 11.03.2025)

Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Bebauungsplan Nr. 12 „An der Schule III“, Ober Ochtenhausen

Die Gemeinde Sandbostel ist daran interessiert, die Wohnbauentwicklung im Ort Ober Ochtenhausen voranzutreiben, um Einheimischen auch zukünftig ein Bauen vor Ort zu ermöglichen. In Ober Ochtenhausen steht aktuell kein kommunales Bauland mehr zur Verfügung.

Der Rat der Gemeinde Sandbostel hat in seinen Sitzungen am 05.11.2024 und 27.02.2025 dem geänderten Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 12 „An der Schule III“ in Ober Ochtenhausen mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die erneute Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden in der Zeit vom 17. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Sandbostel“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-sandbostel

Parallel sind die Unterlagen über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de zugänglich.

Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „An der Schule III“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung und weitere Fachgutachten zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Sandbostel, Bürgermeister Michael Behnken, Ober Ochtenhausen, Am Brink 1, 27446 Sandbostel in der Zeit vom 17. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025 öffentlich aus. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 04284-927087 gebeten.

Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Rathaus, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 17. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025 eingesehen werden.

Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:


(Eingestellt am 11.03.2025)

 Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

SG Wappen
Adresse

Samtgemeinde Selsingen
Hauptstr. 30
27446 Selsingen

Kontakt

Tel.: 04284 - 9307-0
Fax: 04284 - 9307-555
samtgemeinde@selsingen.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr