Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 2 BauGB) Gemeinde Sandbostel
An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Gemeinde Sandbostel informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.
Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
Bebauungsplan Nr. 12 „An der Schule III“, Ober Ochtenhausen
Die Gemeinde Sandbostel ist daran interessiert, die Wohnbauentwicklung im Ort Ober Ochtenhausen voranzutreiben, um Einheimischen auch zukünftig ein Bauen vor Ort zu ermöglichen. In Ober Ochtenhausen steht aktuell kein kommunales Bauland mehr zur Verfügung.
Der Rat der Gemeinde Sandbostel hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „An der Schule III“ in Ober Ochtenhausen mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) erfolgen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird abgesehen.
Auslegung durch Veröffentlichung im Internet
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „An der Schule III“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2234) – zu jedermanns Einsicht auf der Homepage der Samtgemeinde Selsingen, https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-sandbostel unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Sandbostel“ während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023 eingestellt und abrufbar.
Öffentliche Auslegung
Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung liegt zusätzlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2234) – zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Sandbostel, Bürgermeister Michael Behnken, Ober Ochtenhausen, Am Brink 1, 27446 Sandbostel in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023 öffentlich aus. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 04284-927087 gebeten.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Rathaus, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023 eingesehen werden.
Stellungnahmen
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
Bauleitplan Sandbostel
(Eingestellt am 16.12.2022)
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