Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 2 BauGB) Gemeinde Anderlingen
An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Gemeinde Anderlingen informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.
Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
Bebauungsplan Nr. 8 "In der Worth", Anderlingen
Der Rat der Gemeinde Anderlingen hat in seiner Sitzung am 19.08.2020 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 "In der Worth" mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Gemeinde Anderlingen ist daran interessiert, die Wohnbauentwicklung im Ort Anderlingen voranzutreiben, um Einheimischen auch zukünftig ein Bauen vor Ort zu ermöglichen. Im Anderlinger Vorgängerbaugebiet "Am alten Sportplatz" – aus dem Jahre 2000 – steht von ehemals 15 Baugrundstücken aktuell kein Baugrundstück mehr zur Verfügung.
Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) erfolgen. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird abgesehen.
Die vorgenannten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 18.09.2020 bis einschließlich 23.10.2020 bei der Gemeinde Anderlingen, Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst, Grafel, Winderswohlde 6, 27446 Anderlingen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen können auch außerhalb der Dienststunden nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04284/ 927168, bei Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst eingesehen werden.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Zeit vom 18.09. – 23.10.2020 eingesehen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
- pdf Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
- pdf Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 "In der Worth", Anderlingen komplett
- pdf Entwurf Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 8 "In der Worth", Anderlingen M1000
- pdf Entwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8 "In der Worth", Anderlingen
- pdf Planzeichenerklärung zum Bebauungsplan Nr. 8 "In der Worth", Anderlingen
- pdf Planname +Präambel zum Bebauungsplan Nr. 8 "In der Worth", Anderlingen
- pdf Verfahrensvermerke 1 zum Bebauungsplan Nr. 8 "In der Worth", Anderlingen
- pdf Verfahrensvermerke 2 zum Bebauungsplan Nr. 8 "In der Worth", Anderlingen
- pdf Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 8 "In der Worth", Anderlingen
- pdf Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 8 "In der Worth", Anderlingen
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Bebauungsplan Nr. 7 "Das große Feld", Grafel
Der Rat der Gemeinde Anderlingen hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 dem Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 7 „Das große Feld" einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung zugestimmt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Das große Feld“ ist beabsichtigt, neue Wohnbaugrundstücke in der Ortschaft Grafel auszuweisen. Da in der Ortschaft seit einem längeren Zeitraum keine Wohnbaugrundstücke mehr zur Verfügung stehen, ist hier ein Bedarf im Rahmen der Eigenentwicklung entstanden. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sollen konkretisiert werden.
Die vorgenannten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 29.06.2020 bis einschließlich 31.07.2020 bei der Gemeinde Anderlingen, Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst, Grafel, Winderswohlde 6, 27446 Anderlingen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen können auch außerhalb der Dienststunden nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04284/ 927168, bei Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst eingesehen werden.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Zeit vom 29.06. – 31.07.2020 eingesehen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
Bauleitplan Anderlingen
- pdf Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
- pdf Entwurf Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 7 "Das große Feld", Grafel
- pdf Entwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7 "Das große Feld", Grafel
- pdf Lageplan externe Kompensationsfläche zum Bebauungsplan Nr. 7 "Das große Feld", Grafel
- pdf Baugrunduntersuchung Contrast GmbH, Osterholz Scharmbeck vom 17.04.2020
(Eingestellt am 15.06.2020)
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