Die Samtgemeinde Selsingen ist Träger der Friedhöfe in folgenden Gemeinden:
Gemeinde Anderlingen (Friedhof Anderlingen, Grafel, Frehrenbruch und Ohrel)
Gemeinde Deinstedt (Friedhof Deinstedt und Malstedt)
Gemeinde Farven (Friedhof Farven und Byhusen)
Gemeinde Ostereistedt (Friedhof Ostereistedt und Rrockstedt)
Gemeinde Rhade (Friedhof Rhade und Rhadereistedt)
Gemeinde Sandbostel (Friedhof Sandbostel, Heinrichsdorf, Mintenburg und Ober Ochtenhausen)
Gemeinde Seedorf (Friedhof Seedorf und Godenstedt)
Gemeinde Selsingen (Friedhof Selsingen, Granstedt, Haaßel und Lavenstedt)
Die Bürger der Gemeinden bzw. der jeweiligen Ortschaft können auf diesen Friedhöfen Nutzungsrechte an Reihen- bzw. Wahlgrabstellen für die Dauer von 30 Jahren erwerben. Neben der einmaligen Gebühr wird für die Dauer des Nutzungsrechtes ein jährliches Nutzungsentgelt erhoben (s. Friedhofsgebührensatzung). Diese Unterhaltungsgebühr kann auf Antrag für die gesamte Restlaufzeit des Nutzungsrechtes in einer Summe abgelöst werden.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Friedhofssatzungen bzw. Friedhofsgebührensatzungen.
Ansprechpartner: Iris Mahnken, Tel. 04284/9307-600
E-Mail:
Anschrift: Hauptstraße 30, 27446 Selsingen
Wahlgrabstellen müssen nach Ablauf des Nutzungsrechtes nicht wiedererworben werden. Die Laufzeit verlängert sich jährlich, bis der Nutzungsberechtigte kündigt oder ein neuer Sterbefall eintritt.
Das Errichten oder Ändern eines Grabzeichens und der damit zusammenhängenden Anlagen ist vorher bei der Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung im Maßstab 1:10 in doppelter Ausführung beizufügen, aus der im Besonderen die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabstein ersichtlich ist. Für diese Genehmigung des Grabmals wird eine Gebühr erhoben.