Das Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstraße 1, 51147 Köln, hat für das o. g. Verfahren die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, gebeten, im Rahmen der Amtshilfe ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i.V.m. §§ 17, 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Abs. 3, 3a, 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen.
Die vorliegende Planung umfasst die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes (HBLP) mit Betankungsfunktion zur Verbesserung des Ausbildungsbetriebes.
Der Plan wird in der Zeit vom 06.08.2024 bis zum 05.09.2024 (einschließlich) unter dem Titel „Standortübungsplatz Seedorf“ auf der Internetseite der Samtgemeinde Selsingen https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht.
Zu den Planunterlagen gelangen Sie hier: https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview (Internetseite der NLStBV)
Zum Zwecke der Auslegung wird der Plan zusätzlich zentral für alle Gemeinden, auf deren Gebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, zu folgenden Zeiten: Montags bis freitags: 08.00 - 12.00 Uhr sowie montags und mittwochs von 14.00 Uhr – 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr in einer Druckfassung zugänglich gemacht (§ 73 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 2 i.V.m. § 27b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwVfG).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zum Standortübungsplatz Seedorf.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
(Eingestellt am 26.07.2024)
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