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Gemeinsame Bekanntmachung
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz

Das Bundesmeldegesetz räumt dem Bürger die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungsangaben:

• an das Bundesamt für Personalmanagement nach dem Soldatengesetz,
• an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört,
• an Parteien, Wählergruppen und Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften, Volks- und Bürgerbegehren sowie Volksentscheiden,
• an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen,
• an Adressbuchverlage.

Wenn ein Einwohner von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, muss er dies der Meldebehörde mitteilen, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Im Oktober 2020, die Hauptverwaltungsbeamten der


Stadt Bremervörde
Samtgemeinde Geestequelle
Samtgemeinde Selsingen
Gemeinde Gnarrenburg

SG Wappen
Adresse

Samtgemeinde Selsingen
Hauptstr. 30
27446 Selsingen

Kontakt

Tel.: 04284 - 9307-0
Fax: 04284 - 9307-555
samtgemeinde@selsingen.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr